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Urgent Action
12-Jährigem droht lebenslange Haft
USA
UA-097/2010
Index:
AMR 51/032/2010
28. April 2010
JORDAN BROWN, 12-jähriger US-amerikanischer Junge
EMPFOHLENE AKTIONEN
APPELLE AN
Der Generalstaatsanwalt von Pennsylvania wird in den kommenden Wochen entscheiden, ob die Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt des Jugendstrafrechts im Verfahren gegen den zwölfjährigen Jordan Brown zulässig ist. Jordan Brown soll die Freundin seines Vaters getötet haben. Wenn sein Gerichtsverfahren nach dem allgemeinen Strafrecht durchgeführt wird, könnte er zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt werden.
Jordan Brown wird beschuldigt, am 20. Februar 2009 Kenzie Houk, die Freundin seines Vaters, erschossen zu haben. Er war zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt. Ihm wird zweifacher Mord zur Last gelegt, da Kenzie Houk im neunten Monat schwanger war und das Kind ebenfalls starb. Jordan Brown wurde nach dem allgemeinen Strafrecht für Erwachsene angeklagt, da das Recht in Pennsylvania dies bei Tötungsdelikten vorsieht. Sollte Jordan Brown nach Erwachsenenstrafrecht des Mordes schuldig gesprochen werden, würde er zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt werden.
Am 29. März 2010 lehnte ein Richter einen Antrag des Anwalts von Jordan Brown ab, den Fall nach Jugendstrafrecht zu verhandeln. Der Anwalt des Jungen wird innerhalb der kommenden fünf Wochen Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen und der Generalstaatsanwalt, der für die Strafverfolgung zuständig ist, wird dann entscheiden müssen, ob er darauf eingeht. Amnesty International geht davon aus, dass der Generalstaatsanwalt die Verhandlung nach allgemeinem Strafrecht befürwortet. Daher sind die kommenden Wochen entscheidend, um auf eine Änderung dieser Haltung hinzuwirken.
Eine Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft zu verurteilen, die sie mit unter 18 Jahren begangen hat, ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen Standards, die mit wenigen Ausnahmen weltweit anerkannt sind. Diese Standards gehen davon aus, dass sich Kinder unabhängig von der Schwere des Verbrechens körperlich, geistig und emotional noch in der Entwicklung befinden und von daher nicht dieselbe Schuldfähigkeit besitzen wie Erwachsene. Folglich muss man bei der Strafverfolgung auf ihre Jugend und Unreife Rücksicht nehmen. In den Standards wird betont, dass es das primäre Ziel sein sollte, im Interesse des Kindes zu handeln und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft als vorrangig zu betrachten, wenn ein Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Möglichkeit der Bewährung widerspricht zweifellos dieser internationalen Verpflichtung.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
Drücken Sie Kenzie Houks Angehörigen Ihr Beileid aus und machen Sie deutlich, dass Sie keinesfalls die Absicht haben, mit Ihrem Schreiben die Tötung von Kenzie Houk und ihrem ungeborenen Kind zu entschuldigen.
Zeigen Sie sich besorgt darüber, dass der US-Bundesstaat Pennsylvania versucht, beim Verfahren gegen Jordan Brown das Erwachsenenrecht anzuwenden, bei dem im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes immer eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung verhängt werden muss.
Weisen Sie darauf hin, dass das Völkerrecht untersagt, Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen und dass dieser völkerrechtliche Grundsatz mit wenigen Ausnahmen weltweit anerkannt und befolgt wird.
Fordern Sie die Staatsanwaltschaft auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und sicher-zustellen, dass Jordan Brown nicht zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt wird und seinen Fall zudem nach dem Jugendstrafrecht zu verhandeln.
APPELLE AN
GENERALSTAATSANWALT DES BUNDESSTAATES PENNSYLVANIATom CorbettPennsylvania Office of Attorney General16th Floor, Strawberry SquareHarrisburg, PA 17120USA(korrekte Anrede: Dear Attorney General)Fax: (001) 717 787-8242E-Mail: http://www.attorneygeneral.gov/contactus/
KOPIEN ANJORDAN BROWNS ANWALTDavid H. Acker, Esquire25 North Mill Street500 FirstMerit PlazaNew Castle, PA 16101USAE-Mail: David_Acker_Attorneyatlaw@hotmail.com
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKAS.E. Herrn Philip D. MurphyPariser Platz 210117 BerlinFax: 030-83 05 10 50E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
expressing sympathy for Kenzie Houk's family, explaining that you are not seeking to excuse the manner of her death or to belittle the suffering caused, or to express any opinion on the facts of the case;
pointing out that international law prohibits life imprisonment without the possibility of parole for anyone who was under 18 years old at the time of the crime, and that this principle of international law is recognized and respected around the world;
expressing concern that the state is seeking to have Jordan Brown tried in adult court which would expose him upon conviction for first-degree murder to a mandatory life imprisonment without the possibility of parole;
calling on the prosecution to meet its international obligation to ensure that Jordan Brown not be sentenced to life imprisonment without parole, and appealing for it therefore to drop its pursuit of a trial in adult court.